Energieberatung für Nicht‑Wohngebäude

Unter den Begriff Nicht‑Wohngebäude (NWG) fallen gemäß BEG alle Immobilien, in denen nicht gewohnt wird – z. B. Bürohochhäuser, Schulen oder Gewerbehallen. Die technischen Konzepte und energetischen Anforderungen dieser Gebäude unterscheiden sich teils deutlich von denen von Wohngebäuden. Entsprechend gelten andere Normen und Vorschriften sowie Förderbedingungen.
Für die Energieberatung von Nicht‑Wohngebäuden ist eine spezielle Zertifizierung notwendig. Die meisten Teammitglieder von energiewaende.net verfügen über entsprechende Fortbildungen und sind für NWG qualifiziert. Unsere Referenzen reichen von Bürogebäuden über Werkstätten und Gastronomie bis zu Turnhallen und Schulen.
Qualifikation
NWG‑Zertifiziert
spezielle Ausbildung
Regelwerke
Normen & BEG
andere Anforderungen
Erfahrung
Büro bis Schule
zahlreiche Referenzen
Was wir für NWG leisten
- Aufnahme & Analyse des energetischen Bestands
- DIN‑ & BEG‑konforme Bewertung, Wirtschaftlichkeit
- Fördercheck & Maßnahmenpakete
- Begleitung von Planung & Umsetzung
Branchen & Beispiele
- Bürogebäude & Verwaltung
- Gewerbe & Produktion
- Gastronomie & Veranstaltungsorte
- Schulen, Turnhallen & Kindergärten
- auch kommunale Gebäude
Kurzüberblick
- Zulassung für sämtliche Nicht-Wohngebäude
- BEG‑konforme Energieberatungen
- Förderberatung inklusive
- Planung & Baubegleitung möglich
Unterschiede zu Wohngebäuden
Andere Nutzungsprofile, Anlagenkonzepte und Gebäudestrukturen erfordern spezifische Konzepte, Regelungen und Auslegungen. Kühlung, Belüftung und Beleuchtung kommt in Nicht-Wohngebäuden in der Regel ein stärkeres Gewicht als in Wohngebäuden zu.
Förderungen für NWG (BEG)
Ablauf & Zusammenarbeit
Bestandsaufnahme, Erfassung und Analyse im 3D-Modell, Variantenvergleich, Maßnahmenplan, Erläuterung der Ergebnisse – auf Wunsch mit Planung & Umsetzung.
Referenzen
Bürogebäude, Gastronomie, Werkstätten, Turnhallen, Schulen – Beispiele auf Anfrage.
Rückfragen? Rufen Sie an: +49 (0)151 29 48 92 12 | mail@energiewaende.net