Energieausweise

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beim Verbrauchsausweis wird die Effizienzklasse auf Basis der tatsächlichen Verbräuche der letzten Jahre berechnet. Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes nach DIN 18599 ermittelt – deutlich aufwändiger, aber besser vergleichbar.

Welcher Ausweis nötig ist, hängt von der Immobilie und dem Anlass (z. B. Verkauf, Vermietung, Sanierung) ab. Wir beraten Sie, welcher Ausweis für Ihr Vorhaben sinnvoll und gesetzeskonform ist.

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Arten

Verbrauch & Bedarf

GEG-konform

Norm

DIN 18599

Bedarfsausweis

Gültigkeit

10 Jahre

bei unveränderten Daten

Verbrauchsausweis

  • Basis: Strom- & Brennstoffverbräuche der letzten Jahre
  • Schneller & günstiger
  • Abhängig vom Nutzerverhalten
  • Für bestimmte Gebäude zulässig (GEG)
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Bedarfsausweis

  • Basis: Bedarfsrechnung nach DIN 18599
  • Unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Besserer Vergleich von Immobilien
  • Aufwändiger, aber aussagekräftiger
  • Für bestimmte Gebäude vorgeschrieben (GEG)

Kurzüberblick

  • Zwei Arten: Verbrauchs-/Bedarfsausweis
  • Gesetzliche Pflicht bei Verkauf/Vermietung
  • Gültigkeit 10 Jahre
Welche Art benötige ich?
Hängt von Gebäudeart, Baujahr, Sanierungsstand und Anlass (Verkauf, Vermietung, Neuvermietung, Förderung) ab – wir klären das mit Ihnen.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Verbrauchsausweis: Die letzten drei Heizkostenabrechnungen. – Verbrauchsausweis: Digitalisierte Planzeichnungen (Grundriss/Schnitte), Wärmeschutznachweis falls vorhanden.

Wie aussagekräftig ist der Ausweis?

Der Bedarfsausweis ist vergleichbarer (normbasiert), der Verbrauchsausweis bildet das reale Nutzungsverhalten ab – beide haben Vor- und Nachteile.

Fristen & Gültigkeit

10 Jahre ab Ausstellung – nach energetischen Sanierungen ist eine Neuausstellung schon früher erforderlich.

Wärmeschutznachweise

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Für Neubauten und antragspflichtige Baumaßnahmen im Bestand sind dem Bauantrag Wärmeschutznachweise beizulegen. Damit wird belegt, dass das Bauvorhaben den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht.

Wir fertigen Wärmeschutznachweise für alle Bauvorhaben an. Auf Wunsch beraten wir zu Konstruktion und Materialien von Bauteilen, um diese bauphysikalisch und energetisch zu optimieren – und zeigen Ihnen mögliche Förderwege auf.

Bei geförderten Baumaßnahmen kann unser Honorar vom BAFA mit 50% bezuschusst werden.

 

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Pflicht
GEG
bei Bauanträgen

Für wen?
Neu & Bestand
alle Bauvorhaben

Beratung
inkl.
Material & Konstruktion

Pflicht

GEG

bei Bauanträgen

Für wen?

Neu & Bestand

alle Bauvorhaben

Beratung

inkl.

Material & Konstruktion

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Unser Leistungsspektrum

  • Wärmeschutznachweise für Neubauten & Bestandsmaßnahmen
  • GEG‑konforme Berechnung & Dokumentation
  • Beratung zu Konstruktion & Materialien
  • Aufzeigen von Fördermöglichkeiten

Kurzüberblick

  • Pflicht bei Bauanträgen (GEG)
  • Beratung zu Konstruktion und Materialien
  • Fördermöglichkeiten prüfen
  • Auch Honorar zu 50 % bezuschussbar
Was ist das GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fasst frühere Wärmeschutzverordnungen, EnEV und EEWärmeG zusammen und regelt die energetischen Anforderungen an Neubau & Bestand.

Wann ist ein Wärmeschutznachweis nötig?
Bei Bauanträgen für Neubauten und antragspflichtige Maßnahmen im Bestand (z. B. Erweiterungen, Dachausbau, größere Sanierungen).
Welche Unterlagen brauchen wir?

Angaben zu Material und Konstruktion, Detailzeichnungen falls vorhanden, evtl. Rechnungen der ausführenden Firmen (Informationen zum Material)

Förderungen

Energetische Sanierungen können mit bis zu 20 % der Kosten gefördert werden. Unser Honorar wird bei geförderten Vorhaben sogar zu 50 % bezuschusst.

Rückfragen? Rufen Sie an: 0179 79 21 210 | horn@energiewaende.net